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Gesetzesentwurf zur StÀrkung des Vertrauensschutzes zwischen Anwalt und Mandant gebilligt

Marzena Sicking

Ein neues Gesetz soll das VertrauensverhĂ€ltnis zwischen Mandant und Anwalt stĂ€rker als bisher schĂŒtzen. Vor allem bei FĂ€llen, die das Wirtschafts- und Insolvenzrecht betreffen, ist das ein großer Fortschritt.

Ein neues Gesetz soll das VertrauensverhĂ€ltnis zwischen Mandant und Anwalt [1] stĂ€rker als bisher schĂŒtzen. Vor allem bei FĂ€llen, die das Wirtschafts [2]- und Insolvenzrecht [3] betreffen, ist das ein großer Fortschritt. Der Bundesrat hat einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung [4] gebilligt, der den Vertrauensschutz von RechtsanwĂ€lten und Mandanten im Strafprozessrecht [5] stĂ€rken will. Denn was viele Mandanten nicht wissen: Ihr E-Mail- und Telefonverkehr mit einem Anwalt ist keinesfalls vor strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahmen sicher.

Bisher war ein entsprechender Schutz nur gegeben, wenn es sich um ein "Strafverteidigungsmandat" handelte. Damit ist die Kommunikation mit einem Strafverteidiger sicher, aber nicht mit einem Anwalt im Allgemeinen. Handelt es sich also um ein anderes Mandat, haben Behörden bisher durchaus einige legale Möglichkeiten, GesprÀche abzuhören oder auch Mandantenakten zu beschlagnahmen.

Nach dem entsprechenden Gesetzesentwurf, den die Bundesregierung bereits im MĂ€rz 2010 auf den Weg brachte und der Ende Dezember 2010 nun auch vom Bundesrat gebilligt wurde, soll die Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant kĂŒnftig unabhĂ€ngig von der zugrunde liegenden Angelegenheit vertraulich bleiben und vor Ermittlungsbehörden sicher sein.

Ziel des neuen Gesetzes ist laut Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die StĂ€rkung der BĂŒrgerrechte [6]. Ein Mandant mĂŒsse sicher sein, dass das, was er mit seinem Anwalt bespricht, auch wirklich vertraulich bleibt. Der Schutz dieses Vertrauens mĂŒsse fĂŒr jede anwaltliche Beratung gelten und dĂŒrfe nicht durch eine kĂŒnstliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung und sonstiger AnwaltstĂ€tigkeit untergraben werden, so die Ministerin weiter. TatsĂ€chlich sind viele Rechtsgebiete wie etwa das Wirtschaftsrecht und das Insolvenzrecht eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben und lassen sich nicht eindeutig voneinander abgrenzen.

Mit dem neuen Gesetz wird der Paragraf 160a Absatz 1 [7] der Strafprozessordnung [8] deutlich ausgebaut. Der angestrebte Vertrauensschutz soll fĂŒr den Austausch mit dem Verteidiger und RechtsanwĂ€lten im Allgemeinen sowie fĂŒr europĂ€ische und zugelassene auslĂ€ndische RechtsanwĂ€lte ebenso wie fĂŒr KammerrechtsbeistĂ€nde gelten. (Marzena Sicking [9]) / (map [10])


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[1] https://www.heise.de/hintergrund/So-finden-Sie-den-passenden-Anwalt-1081753.html
[2] https://www.heise.de/hintergrund/Die-Scoring-Novelle-und-ihre-Folgen-fuer-den-Handel-1057331.html
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Reform-des-Insolvenzrechts-geplant-was-hat-die-letzte-eigentlich-gebracht-1097296.html
[4] http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Homepage/home.html
[5] https://www.heise.de/news/Datenklau-bei-Oracle-SAP-zu-1-3-Milliarden-Dollar-Schadensersatz-verurteilt-Update-1141247.html
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Mediation-Die-sanfte-Alternative-zum-Gerichtsverfahren-1137916.html
[7] http://dejure.org/gesetze/StPO/160a.html
[8] http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/
[9] mailto:marzena.sicking%40heise-resale.de
[10] mailto:map@ix.de