GebrauchtsoftwarehÀndler Preo geht gegen Microsoft vor
Die Hamburger Preo Software AG hat eine Einstweilige VerfĂŒgung gegen Microsoft Irland erwirkt und hat beim Bundeskartellamt Anzeige eingereicht.
Vor dem Bundesgerichtshof [1] hat Microsoft [2] gerade einen Rechtsstreit mit einem GebrauchtssoftwarehĂ€ndler gewonnen [3], da steht dem Konzern schon wieder neuer Ărger ins Haus. Wie jetzt bekannt wurde, hat das Hamburger Landgericht [4] am 30. September 2011 auf Antrag der Preo Software AG [5] eine Einstweilige VerfĂŒgung (EV) gegen Microsoft erlassen.
Die in Irland ansĂ€ssige und fĂŒr den EuropĂ€ischen Markt verantwortliche Microsoft Niederlassung hat nach Angaben von Preo Mitte September zahlreiche Kunden [6] des GebrauchtsoftwarehĂ€ndlers schriftlich auf ein mutmaĂliches Verbot [7] der Ăbertragung von Softwarelizenzen [8] bei der Aufspaltung von Lizenzen aus VolumenvertrĂ€gen hingewiesen. Nach EinschĂ€tzung von Preo-Vorstand Boris Vöge sind die in den Briefen aufgestellten Behauptungen â insbesondere die, dass eine Aufspaltung grundsĂ€tzlich verboten sei â jedoch unzutreffend.
Dieser Ansicht schloss sich nun auch das Landgericht Hamburg an, gab dem entsprechenden Antrag des GebrauchtsoftwarehĂ€ndlers statt und erlieĂ gegen Microsoft Irland (Az.: 327 O 506/11) eine Einstweilige VerfĂŒgung. Darin wird dem Software-Konzern unter anderem verboten zu behaupten, "dass eine Aufspaltung von Lizenzen aus einem Microsoft Volumenlizenzvertrag grundsĂ€tzlich verboten ist." Auch dass Volumenlizenzen nicht aufgeteilt oder nur unter ganz bestimmten UmstĂ€nden ĂŒbertragen werden dĂŒrfen, darf Microsoft nicht mehr behaupten. Verboten ist auĂerdem die Aussage, dass die Ăbertragung der Lizenzen [9] auch untersagt ist, wenn "der ĂbertragungsempfĂ€nger sonst nicht zur Beziehung von Volumenlizenzen berechtigt wĂ€re".
In einem frĂŒheren, von Preo Software [10] angestrengten, Ă€hnlichen wettbewerbsrechtlichen Verfahren hatte das Landgericht Hamburg bereits im vergangenen Jahr in einem Urteil gegen Microsoft entschieden (Az.: 315 O 266/09).
Nun will Preo-Vorstand Vöge das Verhalten des Software-Konzerns auch durch das Bundeskartellamt [11] prĂŒfen lassen und hat zu diesem Zweck Anzeige erstattet. "Der Monopolist versucht erneut seine VersĂ€umnisse durch die AusĂŒbung von Marktmacht zu kompensieren", so der Vorwurf von Preo-Manager Boris Vöge. Microsoft hat zu dem Fall noch keine offizielle Stellungnahme abgegeben, da der Rechtsabteilung von Microsoft Ireland Operations Limited bisher weder eine Einstweilige VerfĂŒgung noch Informationen zur Anzeige beim Bundeskartellamt vorlĂ€gen. (Marzena Sicking [12]) / (map [13])
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[4] http://justiz.hamburg.de/urteilsdatenbank/
[5] http://www.preo-ag.com
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Risiko-beim-Erwerb-gebrauchter-Software-1287973.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Gebrauchtsoftware-Aktuelles-Urteil-in-den-USA-verbietet-den-Handel-damit-1080927.html
[8] https://www.heise.de/news/Microsoft-sperrt-Produktkeys-fuer-einzelne-Gebrauchtsoftware-Lizenzen-194712.html
[9] https://www.heise.de/news/Gebrauchtsoftwarehandel-EuGH-soll-deutsche-Rechtsgrundlage-pruefen-1182730.html
[10] https://www.heise.de/news/Rabattaktion-Alte-Office-Version-gegen-neue-283473.html
[11] http://www.bundeskartellamt.de/
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