Fahrtenbuch: Diese Fehler sollten Sie nicht machen
Das Finanzamt stellt strenge Anforderungen an das FĂŒhren von FahrtenbĂŒchern. Die Anerkennung scheitert oft an Kleinigkeiten.
Wer die Nutzung seines Firmenwagens [1] anhand eines Fahrtenbuchs nachweist, muss strenge formale Anforderungen [2] erfĂŒllen. Verweigert das Finanzamt [3] die Anerkennung, kann das teuer werden: Dann wird nachtrĂ€glich die 1%-Regelung [4] angewendet, die dem Fahrer eine durchaus betrĂ€chtliche Nachzahlung bescheren kann.
Zeitnahe Aufzeichnung: Der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V. [5] weist Firmenwagennutzer darauf hin, dass die Forderung, die Fahrten "zeitnah" aufzuzeichnen, vom Finanzamt wörtlich gemeint ist. NachtrĂ€gliche Aufzeichnungen wĂŒrden regelmĂ€Ăig nicht anerkannt. Deshalb ist es auf jeden Fall sinnvoll, das Fahrtenbuch im Auto zu haben und die Eintragungen direkt nach jeder Fahrt vorzunehmen.
Dann besteht auch nicht die Gefahr, sich im wahrsten Sinne des Wortes zu "verzetteln": Wer sein Fahrtenbuch auf losen Zetteln fĂŒhrt, lĂ€uft ebenfalls Gefahr, dass das Finanzamt die Anerkennung ablehnt. Ein Fahrtenbuch muss laut dem Steuerberaterverband nĂ€mlich eine in sich geschlossene Form haben und in einem fortlaufenden Zusammenhang gefĂŒhrt werden. Der lĂ€sst sich bei einer Zettelsammlung aber schwerlich nachweisen. Der Bundesfinanzhof [6] lehnt diese Form deshalb regelmĂ€Ăig ab: die Gefahr der nachtrĂ€glichen Manipulation ist zu groĂ.
Ein Fahrtenbuch, das mit Hilfe von Excel-Tabellen gefĂŒhrt wird, erscheint dem Fahrer [7] vielleicht sinnvoll, dem Finanzamt aber leider nicht. Denn auch hier können die Daten theoretisch nachtrĂ€glich geĂ€ndert und das zeitnahe Erfassung nicht hinreichend belegt werden. Also lieber Finger weg.
Gegen die FahrtenbuchfĂŒhrung mit Smartphones habe das Finanzamt hingegen nur selten etwas einzuwenden, bestĂ€tigt der Steuerberaterverband. Vorausgesetzt, es wurde eine entsprechende "App" auf dem Smartphone installiert, in der die Fahrten erfasst und per Mail auf eine Fahrtenbuchsoftware auf dem PC [8] geschickt werden. Wieder im BĂŒro muss allerdings schnell eine Festschreibung erfolgen, die garantiert, dass nichts mehr verĂ€ndert werden kann. Allerdings muss geprĂŒft werden, ob diese Form mit den berufs- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinbar ist, da hierbei auch personenbezogene Daten verschickt werden.
Weiterer Tipp der Experten: Wer im Fahrtenbuch AbkĂŒrzungen fĂŒr hĂ€ufig genannte Ziele oder Reisezwecke nutzt, sollte nicht vergessen, fĂŒr das Finanzamt eine entsprechende Auflistung beizufĂŒgen, in der die Begriffe erklĂ€rt werden. Kann das Finanzamt die AbkĂŒrzungen nĂ€mlich nicht nachvollziehen, droht ebenfalls eine Ablehnung der Aufzeichnungen wegen formaler Fehler. (gs [9])
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[1] https://www.heise.de/hintergrund/Neue-Steuervorteile-voll-ausschoepfen-1468841.html
[2] https://www.heise.de/hintergrund/Fahrtenbuch-richtig-fuehren-1100442.html
[3] http://www.heise.de/thema/Finanzamt
[4] http://www.rhein-neckar.ihk24.de/recht/steuerrecht/lohnsteuer/463504/PKWKostenFahrtenbuchEinProzentMethode.html%3Bjsessionid%3D99D6A9A29EE44C15C9260482CB678D49.repl1
[5] http://www.steuerberater-verband.de
[6] http://www.bundesfinanzhof.de/
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Unfall-Erstattung-der-Kosten-durch-den-Arbeitgeber-1173006.html
[8] http://www.heise.de/thema/PC
[9] mailto:gs@ct.de
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