Das Wunder von DĂĽsseldorf
Zur Fußball-WM soll es losgehen. Wer scharfe Augen hat, kann dann auch auf seinem Handy-Display die Spiele mitverfolgen. Doch noch sind viele Fragen beim Handy-TV nicht wirklich geklärt.
- Udo Flohr
Vom Ein-Mann-Betrieb zum Medienmogul: Diese Entwicklung hofft Henrik Rinnert in den nächsten Monaten durchzumachen. Der bislang weder in der Mobilfunk- noch in der Fernsehbranche besonders bekannte Jurist will dafür sorgen, dass in Deutschland die Bilder bald auch auf dem kleinsten aller verbreiteten Bildschirme laufen lernen: Mit seiner Düsseldorfer Mini-Firma MFD ist er der einzige Anbieter, der ab Mai bundesweit Fernsehprogramme speziell für Handys ausstrahlen darf. Selbstverständlich setzt er alles daran, auch Übertragungen der Fußball-WM anbieten zu können.
Doch ob das klappt, ist noch offen – und das ist symptomatisch für die Lage bei Handy-TV im Großen und Ganzen: Das Interesse – zumindest bei seinen Anbietern – ist riesig, aber weder die rechtliche noch die technische Seite scheinen sie bislang wirklich im Griff zu haben. Streit gibt es um den Standard, um die Abgrenzung zu Video-on-demand im Mobilfunk, um die Lizenzen und um die Inhalte. So könnte es durchaus passieren, dass nicht nur die Übertragung von WM-Spielen auf Mobiltelefone ausfällt, sondern sich auch andere bundesweite Programmpläne bis dahin nicht realisieren lassen. Schon das Vergabeverfahren für die Mobilfernseh-Lizenzen muss auf Außenstehende wie ein riesiges Durcheinander wirken. Beworben hatten sich insgesamt rund 30 Unternehmen, darunter auch TV-Platzhirsche wie RTL, Mobilfunker wie Vodafone und Start-ups, die früh den entstehenden Markt besetzen wollten.
Dabei hatten sie es keineswegs mit einer zentralen Stelle zu tun: Fernsehen ist in Deutschland Ländersache, und so starteten vierzehn Landesmedienanstalten – Niedersachsen kooperierte mit Bremen, Berlin und Brandenburg teilen sich eine Anstalt – ab Oktober 2005 eigene Wettbewerbe. Wider die Kleinstaaterei hatten sie immerhin gemeinsame "Eckpunkte" vereinbart: So hieß es in einer am 26. Januar verbreiteten Erklärung der NRW-Landesanstalt, nach Abschluss aller Ausschreibungen wolle man "in einem koordinierten Verfahren" den geeignetsten Bewerber küren. Als "Projektziele" wurden Erkenntnisse über nötige Innovationen, deren technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit sowie die Akzeptanz im Hinblick auf Inhalte, Endgeräte und Kosten genannt. Und "im Falle eines Sendestarts zur Fußballweltmeisterschaft" möge der Kandidat bitte schön die Sportinhalte "so gestalten, dass sie diesem Ereignis in spezieller Weise Rechnung tragen".
Wie "koordiniert" allerdings diese Pläne vier Wochen später interpretiert wurden, lässt sich wohl nur mit Fußball- Fieber erklären. Bis zum WM-Start blieben nur noch gut drei Monate, die Ausschreibungsfrist lief jedoch in fünf Anstalten noch und hatte in Schleswig-Holstein nicht einmal begonnen. Da die letzte Entscheidung, in Rheinland-Pfalz, am 24. April fallen sollte, wäre dem Gewinner nur gut ein Monat Zeit zur Vorbereitung eines WM-Programms geblieben. "Vorbehaltlich einer neuen Sachlage aufgrund der noch laufenden Ausschreibungen" sprach daher die "Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz" der Landesmedienanstalten am 20. Februar die "Empfehlung" aus, "dem Bewerber 'Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD)' die jeweils ausgeschriebenen Übertragungskapazitäten [...] für mindestens drei Jahre [...] zuzuweisen." Die Entscheidung sei natürlich noch nicht gefallen, beeilte sich die Kommission zu versichern. Doch, so ihr Sprecher Peter Widlock selbstbewusst, "wenn die GSPWM eine Empfehlung gibt, wird diese in der Regel auch befolgt". Und so kam es. Bis Mitte April hatten praktisch alle Anstalten dem Bewerber MFD Sendelizenzen erteilt. Deren Zeiträume gehen allerdings – so viel Föderalismus muss sein – munter durcheinander: drei Jahre im Saarland, in Hessen, Sachsen, Hamburg und Niedersachsen, acht in Baden-Württemberg, sieben Jahre (an zwei Bewerber) in Berlin-Brandenburg, fünf in Mecklenburg- Vorpommern und Bayern, vier in Nordrhein- Westfalen.
VOM ANWALT ZUM ENTREPRENEUR
Die Hamburger Anstalt erteilte der MFD außerdem Lizenzen für zwei neue Fernsehprogramme, nämlich einen zusammen mit ProSiebenSat.1 geplanten Comedy-Kanal und ein Musikprogramm in Kooperation mit MTV. Und hier gilt: von Hamburg in die ganze Republik, denn Antragsteller für Programmlizenzen können sich wie beim herkömmlichen Fernsehen eine Medienanstalt aussuchen, deren Zulassung dann bundesweit Wirkung hat. Hinzu kommen die bestehenden und damit bereits lizenzierten Programme von ZDF und N24 sowie der Radiosender bigFM2see mit Musik, Service und Nachrichten, ergänzt durch visuelle Elemente; als wortorientiertes Audioangebot ist außerdem "Regiocast Digital" geplant. MFDs Vertriebs- und Technikpartner debitel AG wird Kunden aller vier Mobilfunknetze ansprechen, die eine Aktivierungsgebühr sowie eine monatliche Zehn-Euro-Zugangsgebühr zahlen sollen; nur das ZDF bleibt voraussichtlich kostenfrei.
Was zeichnete MFD gegenüber anderen Bewerbern aus? Grundlage der Empfehlung war das fast 40-seitige "Vorabvotum" eines Ausschusses der Stuttgarter Landesanstalt für Kommunikation (LfK). Auch auf engagiertes Nachfragen möchten die Medienanstalten diese "Arbeitshilfe" (LfK-Direktor Thomas Langheinrich) allerdings lieber geheimhalten. So eine Ausschreibung sei letztendlich ein "Beauty Contest", erklärt Tilman Lang, Planungsreferent der Hamburgischen Anstalt für neue Medien (HAM). MFD habe "das beste Geschäftsmodell vorgelegt" und in programmlicher, technischer wie personeller Hinsicht am meisten überzeugt. MFD in menschlicher Hinsicht, das ist Henrik Rinnert. Bis Mitte April schien MFD tatsächlich fast nur aus ihm zu bestehen.
Am Firmensitz nahe der Düsseldorfer Rheinpromenade beantwortete eine freundliche Dame telefonische Anfragen meist mit "Das macht Herr Rinnert selbst". Erst nach Ostern 2006 nahm eine Kölner Filiale mit zehn Mitarbeitern den Betrieb auf Rinnert, 34, bestand sein Abitur an der Nato-Schule Shape und studierte zeitweise in Johannesburg. Als Jung-Jurist wurde er Assistent der Geschäftsführung bei der Allianz. Den großen Konzern habe er sich zunächst spannend vorgestellt, aber nach wenigen Monaten merkte er, dass wohl doch eher ein Entrepreneur in ihm steckt. Er trat in eine Kanzlei ein und war, einige Jahre und Fusionen später, "Senior Associate" eines europaweiten Zusammenschlusses von 500 Anwälten, Schwerpunkte: Informationstechnologie und Telekommunikation. Dergestalt medientechnisch sensibilisiert und mit latenten Unternehmerträumen saß er Ende 2004 mit einem Freund zusammen, der ihm ein Video auf einem UMTS-Telefon zeigte. Von der Qualität nicht begeistert, begannen die beiden nach besseren Lösungen zu recherchieren und stießen auf ein gerade anlaufendes Mobil-TV-Projekt in Korea. Es folgten Monate des Antichambrierens bei diversen deutschen Medienanstalten, lange vor den ersten Ausschreibungen, und die Suche nach potenten Investoren. Einer von ihnen ist der Tchibo-Vorstandschef Dieter Ammer mit seiner Beteiligungsgesellschaft Ammax GmbH.
So kam das nötige Geld ins Haus. Dass Rinnert dazu auch die Lizenz bekam, hat er nach eigener Einschätzung maßgeblich einem Mann namens Helmut G. Bauer zu verdanken. Er habe fast sein ganzes Berufsleben an der Kante zwischen Wirtschaft und Politik verbracht, sagt Bauer von sich selbst. Selbst mal Direktor einer Landesmedienanstalt (Rheinland-Pfalz, 1987), zieren seinen Lebenslauf außerdem zahlreiche Geschäftsführer- Engagements bei Radiostationen und Business- Inkubatoren. Schlagzeilen machte er als Geschäftsführer der landeseigenen NRW Medien GmbH, als lanciert wurde, sein Gehalt von 225.000 Euro im Jahr übersteige das des Ministerpräsidenten. Als Rechtsanwalt vertritt Bauer die MFD in Verhandlungen. Dank des wohlverdrahteten Mentors durfte sich Rinnert in Nordrhein-Westfalen – und nicht nur dort – zu Gast bei Freunden fühlen. Gemeinsam haben Bauer und Rinnert "ausgezeichnete politische Vorarbeit" geleistet, erklärt Max von Moy, Sprecher der bei der Lizenzvergabe unterlegenen Walk'n Watch GmbH aus Grünwald bei München.
Auch Walk'n Watch hätte gern bundesweit Mobil-TV angeboten, kam aber nur in Berlin-Brandenburg zum Zuge, wo beide Bewerber eine Lizenz erhielten. Jetzt klagt das Unternehmen in Baden-Württemberg gegen die Entscheidung: "Acht Jahre sind kein Pilotprojekt", sagt von Moy. "Damit schafft man unumkehrbare Fakten, zumal der Regelbetrieb ebenfalls auf acht Jahre lizenziert wird." Anders als MFD plante Walk'n Watch ein werbefinanziertes Angebot mit ZDF, EuroNews, RTL oder ProSiebenSat.1 sowie ebenfalls bigFM2see. Gesellschafter sind der TV-Unternehmer Ralph Piller ("Bayern Journal", "Berlin Journal" und das via NBC ausgestrahlte "Europa Journal"), der ehemalige Triumph- Adler-Chef Raimund König sowie die Düsseldorfer net mobile AG, die sich bisher als Spezialist für mobile Mehrwertdienste wie Gewinnspiele und Klingeltöne hervorgetan hat. Wie stehen die Aussichten von Walk'n Watch im Rechtsstreit? "Leider gut", sagt Sprecher von Moy, denn eigentlich wolle man den Sendestart zur WM ja "gar nicht abschießen". Trotzdem: Die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts werde noch vor dem WM-Start fallen, und auch Widersprüche in anderen Bundesländern schließt von Moy nicht aus.
LIZENZ, ABER KEINE RECHTE
Der Rechtsstreit ist allerdings nicht einmal das größte Fragezeichen über dem eiligen Start des Mini-TVs. Da wäre das Problem der WMSenderechte: Über die gebietet der Schweizer Sportrechte-Vermarkter Infront mit seinem Geschäftsführer Günter Netzer. Anfangs glaubten die Mobilfernseh-Aspiranten, dass diese von den Lizenzen des ZDF mit abgedeckt seien. "Ein TV-Handy ist schließlich nichts weiter als ein tragbares Fernsehgerät", gibt sich Walk'n Watch-Sprecher von Moy heute noch überzeugt.
Das Wunder von DĂĽsseldorf
Diese Auffassung bestreitet Infront entschieden. Mobil-TV-Rechte seien zwar zum Beispiel für Italien und die Niederlande, bislang jedoch nicht für Deutschland vergeben worden. Lediglich für das Video-Streaming über UMTS hat der Netzbetreiber T-Mobile sich bereits Rechte für 20 Spiele gesichert. Henrik Rinnert musste als Kaufmann und Jurist die Lage frühzeitig einsehen und hastet seitdem durch Mitteleuropa, um einen "ausgesprochen elaborierten" Lizenz-Deal auszuhandeln, wie er verspricht: "Die Lösung wird für einen Sendestart im Mai stehen."
Doch selbst wenn das gelingt und selbst wenn der Rechtsstreit mit Walk'n Watch noch auf die eine oder andere Weise rechtzeitig entschärft werden kann: Weitere offene Fragen kreisen um den Mobilfernsehstandard, auf den sich die Nutzer bei der Anschaffung eines TV-fähigen Endgeräts festlegen müssten – denn Standards gibt es derzeit, ähnlich wie bei der DVD, mehrere.
Bereits heute bieten Vodafone und T-Mobile per UMTS-Streaming Handy-TV für die eigenen Kunden an, erreichbar über die Multimedia-Portale Vodafone Live und t-zones. Zum Live- Angebot gehören News via n-tv und CNN sowie Sport von Eurosport und DSF; ansonsten Vorab-Versionen abendlicher Daily Soaps und Musik- Clips. Die Angebote sind nur in UMTSversorgten Gebieten nutzbar, also vor allem in städtischen Ballungsräumen. Zunehmend aktuell wird damit die Frage, ob auch für UMTS-TV eine Rundfunk-Lizenz nötig wird. Entscheidend dafür sind Faktoren wie die Breitenwirkung, Aktualität, feste Sendezeiten und die technische Realisierung, ob also die Bilder an jeden Nutzer einzeln oder im Multicast-Verfahren an mehrere gleichzeitig versendet werden. In diesem Januar befasste sich die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten mit den von T-Mobile per UMTS verbreiteten Fußball-Bundesligaspielen. Sie kam zu dem Schluss, dass einige der Kriterien "aufgrund des technischen Fortschritts mittlerweile auch für eine Übertragung über Telefonnetze" gelten. Die 37-prozentige Bundesbeteiligung an der Telekom werfe zudem die grundsätzliche Frage der Zulassungsfähigkeit auf. "Aufgrund der zunehmenden Konvergenz im Rundfunkbereich" werde man "den Dialog mit der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt vertiefen".
Für eine nicht genannte Summe hat sich T-Mobile auch die Übertragungsrechte für 20 Spiele der Fußball-WM gesichert – darunter alle des deutschen Teams sowie Halbfinale und Finale. Da das Signal des bereits lizenzierten Senders Premiere übernommen wird, ist T-Mobile hier "medienrechtlich aus dem Schneider", wie Pressesprecher René Bresgen erläutert.
Die an MFD zugeteilten Sendelizenzen beziehen sich auf Digital Multimedia Broadcasting (DMB), das auf dem Digitalradio- Netz DAB aufbaut. In Deutschland konkurriert es mit DVB-H, der mobilen Variante des digitalen Antennenfernsehens DVB-T; im Ausland kommen noch weitere Standards wie das US-amerikanische MediaFLO hinzu. Beide deutschen Varianten nutzen die bereits bestehenden Rundfunk-Sendernetze mit. Die norddeutschen Länder, wo DVB-T schon gut ausgebaut ist, favorisieren DVB-H und haben auch schon Pilotprojekte in Berlin, Hamburg und Hannover gestartet.
In Süddeutschland dagegen werden erst ab 2007 geeignete Frequenzen frei, weil dort bis dahin noch mehr analoge Fernsehkanäle vorgesehen sind. Tatsächlich entfielen etwa bei der hannoverschen Landesmedienanstalt, die Kapazitäten beider Standards ausgeschrieben hatte, 23 von 30 Anträgen auf DVB-H. Dafür gibt es wirtschaftliche und technologische Gründe: DVB-H ist standardisiert und in weltweit über 30 Testnetzen erprobt, DMB nur in Deutschland und Korea. Der DVB-H-Regelbetrieb beginnt 2006 unter anderem in Italien, Finnland und den USA. Fast alle Mobiltelefon-Hersteller unterstützen DVB-H, nur die asiatischen wie Samsung, LG oder Sharp auch DMB. Ein Funkkanal kann mindestens 20 DVB-H-Programme – Fernsehen, Radio oder auch Datendienste – übertragen; DMB kommt zurzeit auf vier Dienste pro Kanal.
DVB-H glänzt mit geringem Stromverbrauch durch Time Slicing: Datenpakete treffen im festgelegten Takt ein, der Empfänger schaltet zwischendurch für Sekundenbruchteile ab. Ausgelegt auf Fahrzeug-Geschwindigkeiten bis 220 km/h, wurde es bereits bei Mach 1 getestet und wechselt dabei verlustfrei zwischen Sendemasten. Das auf Mobilität ausgelegte DAB/DMB ist aufgrund der regulatorisch begrenzten Sendeleistung schlecht in Gebäuden zu empfangen. DVB-H erreicht – wie DVB-T – eine bessere Durchdringung. DVB-H hat den moderneren Verschlüsselungsstandard: ein mobil übertragener Pay-TV-Schlüssel macht Schlüsselkarten überflüssig.
DVB-H basiert auf IP, DMB nicht. Mittels "IP Datacast" ist DVB-H besser für interaktive Mehrwertdienste (Voting, Shopping, Gewinnspiele etc.) und deren Abrechnung geeignet. Zwar will das aus Bundesmitteln geförderte Projekt 3GET die DAB-Plattform mit IP Datacast zu einem neuen Standard DXB verbinden. Dieser Rettungsanker könnte jedoch das DAB/DMB-Lager erst recht isolieren, denn neue Geräte auf DXB-Plattform wären zum Beispiel inkompatibel zum in Korea verwendeten DMB-Standard.
Mitte 2005 bekannte sich das US-Industriekonsortium 3G Americas zu DVB-H. Von sieben untersuchten Systemen sei DVB-H die ausgereifteste und vielseitigste Plattform, die den Bedürfnissen des Marktes am besten entgegenkomme. DVB-H-Kunden wären – einheitliche Frequenzen vorausgesetzt – also international mobiler; die EU-Kommission hat bereits Koordinierungsbedarf signalisiert.
RASCHER GERÄTEWECHSEL
Zum Teil scheint das Nord-Süd-Gefälle medienpolitisch motiviert: Deutschland ist zu 80 Prozent mit DAB abgedeckt, der Süden gar zu 92 Prozent; trotzdem fand das Digitalradio bislang nur etwa 100.000 Nutzer. Die TV-Erweiterung soll das ändern und so nachträglich die hohen DAB-Investitionen rechtfertigen: "DMB kann die Voraussetzung schaffen, dem gesamten DAB-System zum Durchbruch zu verhelfen", hoffte Professor Wolf-Dieter Ring, Präsident der Bayrischen Medienanstalt, bereits 2004. Sein Bremer Amtskollege Wolfgang Schneider dagegen hatte damals "so etwas wie eine verdeckte Abschiedssymphonie" ausgemacht: "Einer nach dem anderen packt seine Subventionen ein, und ohne diese wäre DAB ja sowieso nie ins Laufen gekommen."
Letztlich mag es also auf zwei Sendernetze hinauslaufen – auch MFD hat sich parallel für DVB-H beworben. Hybride Endgeräte wird es vorerst nicht geben, obwohl die israelische Chip-Schmiede Siano Mobile Silicon jüngst den ersten Hybrid- Chipsatz vorstellte. Also müssen sich eilige Verbraucher für einen Standard entscheiden – oder doppelt in die Tasche greifen: "Wir erwarten, dass DMB den Markt öffnen und DVB-H dann die zweite Generation bringen wird", erläuterte Bertold Heil von T-Systems in der Zeitschrift "c't". Dass der Kunde vielleicht nach der WM bald ein neues Handy braucht, ist eingeplant. Heil: "Die Ersatzzyklen von Mobiltelefonen machen einen Umstieg, anders als in der Unterhaltungselektronik, schnell möglich." (wst)