Cybersicherheit in der EU: NIS-2-Richtlinie erklÀrt
Erst bis zum 17. Oktober 2024 mĂŒssen EU-Mitgliedsstaaten die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Wir erklĂ€ren, was das bedeutet.
Das Ziel der NIS-2-Richtlinie (Netzwerk- und Informationssysteme) ist die Verbesserung der Resilienz und ReaktionsfĂ€higkeit im Bereich der Cybersicherheit der öffentlichen und privaten Sektoren sowie der EU insgesamt. Sie löst die VorgĂ€ngerregelung NIS-1-Richtlinie aus dem Jahr 2016 ab. Im offiziellen Text der NIS-2-Richtlinie [10] [10] wird der VorgĂ€ngerin eine groĂe Rolle bei der StĂ€rkung der Cyberresilienz bescheinigt, die zudem in diesem Bereich ein "erhebliches Umdenken bewirkt" habe. Zwischenzeitlich hĂ€tten sich allerdings "inhĂ€rente MĂ€ngel ergeben, die ein wirksames Vorgehen gegen aktuelle und neue Herausforderungen im Bereich Cybersicherheit verhindern".
Erst bis zum 17. Oktober 2024 mĂŒssen EU-Mitgliedsstaaten die NIS-2-Richtlinie in nationales Recht umsetzen. So sieht es die "Richtlinie (EU) 2022/2555 des EuropĂ€ischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 ĂŒber MaĂnahmen fĂŒr ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union ⊠(NIS-2-Richtlinie)" vor. Verordnungen, wie etwa die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), gelten im Gegensatz dazu nach Inkrafttreten fĂŒr jeden Einzelnen und sind rechtlich verbindlich.
Artikel 1 der neuen NIS-2-Richtlinie beschreibt deren Ziele. In erster Linie gehe es darum, "nationale Cybersicherheitsstrategien zu verabschieden sowie zustĂ€ndige nationale Behörden, Behörden fĂŒr das Cyberkrisenmanagement, zentrale Anlaufstellen fĂŒr Cybersicherheit (zentrale Anlaufstellen) und Computer-Notfallteams (CSIRT) zu benennen oder einzurichten". AuĂerdem beschĂ€ftigt sie sich mit Regelungen zum Cybersicherheitsmanagement, einschlieĂlich entsprechender Berichtspflichten, dem Austausch von Cybersicherheitsinformationen zwischen den EU-Staaten sowie die Art und Weise der Aufsicht in den einzelnen Mitgliedstaaten. Sektorspezifische Spezialgesetze gehen ebenfalls aus der NIS-2-Richtlinie vor.
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[8] https://www.heise.de/hintergrund/Juristische-Konsequenzen-bei-Einsatz-von-Open-Source-Software-vermeiden-7065784.html
[9] https://www.heise.de/hintergrund/IT-Recht-Unwaegbarkeiten-bei-interkontinentalem-Datentransfer-6546822.html
[10] https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/KRITIS-und-regulierte-Unternehmen/Kritische-Infrastrukturen/KRITIS-aktuell/KRITIS-Meldungen/221227-veroeffentlichung-nis-2.html
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