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BetrĂŒger verschicken Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale

Marzena Sicking

Derzeit werden von Unbekannten fingierte Abmahnungen im Namen der Wettbewerbszentrale verschickt. Die bittet nun um Mithilfe bei der Beweissicherung.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen [1] sind im Handel an der Tagesordnung und findige BetrĂŒger haben daraus ein neues GeschĂ€ftsmodell [2] gemacht. Nein, diesmal sind damit nicht die Massenabmahner [3] gemeint, die wegen kleinen VerstĂ¶ĂŸen möglichst viele HĂ€ndler abmahnen und ĂŒber die dazugehörigen GebĂŒhren die eigene Kasse klingeln lassen. Diesmal werden die Abmahnungen [4] selbst gefĂ€lscht.

So warnt die Wettbewerbszentrale [5] in einer aktuellen Mitteilung vor Abmahnschreiben, die unbekannte Dritte im Namen der Institution verschicken. Darin wird eine angebliche Verletzung [6] wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen beanstandet. Außerdem fordern die Absender die EmpfĂ€nger dazu auf, eine Aufwandspauschale in Höhe von 403,00 Euro zu ĂŒberweisen. Im Briefbogen wird als angeblicher Absender die Wettbewerbszentrale mit der Anschrift Landgrafenstr. 24 B in 61348 Bad Homburg genannt. Die ist aber gar nicht Absender dieser Schreiben, das Geld landet also auf dem Konto der BetrĂŒger.

Die Wettbewerbszentale mahnt deshalb zur besonderen Vorsicht und erklĂ€rt, woran die FĂ€lschungen zu erkennen sind. So liegt dem Schreiben ein Vordruck fĂŒr eine UnterlassungserklĂ€rung bei. Bei den hier aufgefĂŒhrten angeblichen Aktenzeichen wird eine reine Ziffernfolge angegeben. Bei authentischen Abmahnungen der Wettbewerbszentrale steht hier zunĂ€chst ein Großbuchstabe und erst dann die Ziffernfolge. Auch betrĂ€gt die Aufwandspauschale, die von der Wettbewerbszentrale im Falle einer Abmahnung keine 403,00 Euro, sondern "nur" 219,35 Euro.

Wie die Wettbewerbszentrale weiter mitteilt, beabsichtigt man, die zustĂ€ndige Staatsanwaltschaft einzuschalten. Um die Absender der gefĂ€lschten Abmahnungen zu ermitteln, benötige man möglichst viele dieser Briefe [7] und der dazugehörigen BriefumschlĂ€ge. Diese sollen nach FingerabdrĂŒcken und DNA-Spuren untersucht werden. Wer eine solche FĂ€lschung erhalten hat, wird deshalb gebeten, diese an die Wettbewerbszentrale unter Angabe des Aktenzeichens DSW 2 0018/12 zu schicken. (gs [8])


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https://www.heise.de/-1543699

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.heise.de/hintergrund/Die-Top-Ten-der-haeufigsten-Abmahngruende-1436478.html
[2] https://www.heise.de/hintergrund/Bitkom-fordert-Gegenanspruch-fuer-missbraeuchlich-Abgemahnte-1442965.html
[3] https://www.heise.de/hintergrund/Staerkung-der-Verbraucherrechte-geplant-1402171.html
[4] https://www.heise.de/hintergrund/Erste-Hilfe-Kostenlose-Taschenfibel-zum-Thema-Abmahnung-1180168.html
[5] http://www.wettbewerbszentrale.de
[6] https://www.heise.de/hintergrund/Klauselkrieg-273862.html
[7] https://www.heise.de/hintergrund/Betrug-mit-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummern-1287739.html
[8] mailto:gs@ct.de