Diese zwei Antriebswellen sind als Hohl- und Vollwelle angeordnet. Die Vollwelle ist für die ungeraden Gänge zuständig, die Hohlwelle für gerade Gänge und Rückwärtsgang. Die Doppelkupplung sorgt dafür, dass jeweils nur eine Welle und die damit verbundene „Getriebehälfte“ Kraftschluss hat. Dabei bedient Kupplung 1 die ungeraden Gänge, Kupplung 2 die geraden Gänge und den Rückwärtsgang.