Nach einem Urteil des europäischen Gerichtshofs von 2014 ist es Personen erlaubt, Informationen aus den Google-Suchergebnissen zu entfernen. Allerdings nur, sofern deren persönliches Interesse schwerer wiegt als das Interesse an entsprechenden Suchergebnissen. Sprich: Sie als Privatperson haben gute Chancen, Einträge entfernen zu lassen. Prominente hingegen weniger. Öffnen Sie dazu zunächst das von Google vorgesehene Datenschutz-Formular.